Kennzeichnungspflicht für Allergene nach EU-Verordnung

Die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) schreibt seit 2014 vor, dass Allergene auch in der Gemeinschaftsverpflegung angegeben werden müssen - also auch für Gerichte, die in Schulküchen angeboten werden.

Folgende Inhaltsstoffe werden von uns gekennzeichnet:

  • Glutenhaltiges Getreide (z. Bsp. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut. Gluten-frei sind Reis, Mais, Buchweizen, Hirse, oder Quinoa)Müsli
  • Krebstiere (z. Bsp. Krabben, Flusskrebse, Kaisergranat, Hummer, Langusten)
  • Eier
  • Fische (z. Bsp. auch Thai-Fischsoße, Sardellen)
  • Erdnüsse
  • Sojabohnen (z. Bsp. Sojasoße, Tofu)
  • Milch (einschließlich Laktose, Milcheiweiß)
  • Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse)
  • Sellerie (auch in Gewürzmischungen!)
  • Senf (z.Bsp. auch in Fertigsalatsoßen)
  • Sesamsamen (Sesamöl)
  • Schwefeldioxid (> 10 mg/kg)
  • Lupinen
  • Weichtiere (Schnecken, Austern, Muscheln und Tintenfische)

Die Kennzeichnung erfolgt durch Aushang in der Cafeteria jeweils zur aktuellen Essenausgabe. Bitte weisen Sie Ihr Kind, wenn es eine Lebensmittelallergie hat, darauf hin, dass die tagesaktuellen Informationen beachtet werden müssen.